Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hoops&Loops Hundesport Diana Gocha

Stand 15.04.2026

1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Anleitung des/der Hundehalters/Hundehalterin zur Ausbildung seines/ihres Hundes in den Hundesportarten Hoopers und/oder Fitness-Loops. Der Umfang und die Dauer des Trainings erfolgt nach gebuchten Trainingseinheiten, Kurs oder Workshop laut Angebot und Anmeldung. 

2. Bezahlung
Alle Kurse und Workshops sind vor Beginn per Überweisung zu bezahlen. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung per Mail. Der Betrag muss mindestens 7 Tage vor Kursbeginn bzw. Workshopbeginn eingegangen sein. Bei kurzfristiger Anmeldung kann nach Absprache auch in bar bezahlt werden.

5er oder 10er Trainingskarten für Hoopers können in bar bezahlt werden.

3. Rücktrittsrecht

  • Trainerin:
  • Bei fahrlässigen Handlungen des/der Hundehalters/Hundehalterin oder nicht befolgten Anweisungen kann die Trainerin, jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Trainingsgebühr wird nicht erstattet.
  • Bei Ausfall der Trainerin durch Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt werden die Trainingseinheiten nachgeholt. 
  • Es findet kein Training auf dem Hundeplatz ab 29 Grad Außentemperatur statt.
  • Kurse und Workshops finden erst ab 3 Anmeldungen für das jeweilige Angebot statt, wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, verschiebt sich der Starttermin, eine erneute Anmeldung ist erforderlich.
  • Hundehalter:
  • Bei Ausfall des/der Hundehalters/Hundehalterin durch Krankheit oder vorher nicht absehbaren Gründen wie z.B. Urlaub, Arbeit oder andere Verpflichtungen werden die Kosten nicht zurückerstattet.
  • Bricht die/der Hundehalterin/Hundehalter das Training ab, wird die Gebühr nicht erstattet. Eine Erfolgsgarantie für das Training gibt es nicht.
  • Termine für Einzeltraining und das Intensivtraining müssen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden, ansonsten wird das Training in Rechnung gestellt.
  • Kurse und Workshops müssen bis spätestens 7 Tage vor Beginn der ersten Stunde abgesagt werden, ansonsten wird der Kurs/Workshop in Rechnung gestellt. 

4. Hausordnungen
Bei nicht einhalten der Hausordnungen der jeweiligen Trainingsorte erfolgt ein Ausschluss vom Training, die Trainingsgebühr wird bei Fehlverhalten nicht zurückerstattet, anfallende Strafbeträge der Betreiber muss der/die Hundehalter/in direkt an den Betreiber zahlen.

Die Hausordnung vom Hundeplatz hängt aus und ist eigenverantwortlich beim 1. Training zu lesen, werden Trainingseinheiten gebucht ist die Hausordnung damit anerkannt.

Die Hausordnung vom Hundesportzentrum Lünen-Brambauer ist unter folgenden Link eigenverantwortlich nachzulesen:  Hausordnung – Hundesportzentrum Lünen Brambauer, wird ein Kurs/Workshop gebucht, ist die Hausordnung damit anerkannt.

5. Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen können während der gesamten Läufigkeit nicht am Fitness-Loop Training teilnehmen. Wird eine Hündin mitten im Kurs läufig, können die noch ausstehenden Trainingseinheiten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, dieses muss innerhalb von 36 Monaten geschehen. Hoopers Training ist nach vorheriger Absprache möglich, jedoch nicht während der Standhitze.

6. Haftung
Für den Hund und den Halter muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

Der/die Hundehalter/in übernimmt die alleinige Haftung für sein/ihr Tier, während des Trainings und auf dem Wege dorthin. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung der Trainerin ohne Leine geführt wird. Verhaltensauffällige und/oder unverträgliche Hunde müssen während des gesamten Trainings einen gut sitzenden Draht-Maulkorb tragen. Die Trainerin ist im Vorfeld über Verhaltensauffälligkeiten zu informieren (siehe auch 7. Sonstiges).

Der/die Hundehalter/in haftet für alle Schäden, auch gegenüber Dritten, die durch ihn/sie selbst mittelbar und unmittelbar entstehen.

Die Trainerin haftet nicht für Körper- und/oder Sachschäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden und auch nicht bei Verstößen des Hundehalters gegen gesetzliche Vorschriften.

7. Sonstiges
Der/die Hundehalter/in muss körperlich in der Lage sein seinen/ihren Hund zu führen. Sollten körperliche Einschränkungen vorliegen muss der/die Hundehalter/in wissen, welche Bewegungen besser vermieden werden sollten bzw. welche Bewegungen er/sie sich zutrauen kann. Hunde müssen gesund sein und frei von ansteckenden Krankheiten sowie eine gültige Tollwutimpfung besitzen. Die Trainerin ist vorab über Probleme in der Erziehung, im Alltag oder über allgemeine Verhaltensauffälligkeiten des Hundes zu informieren, sie kann die Aufnahme des Hundes ins Training nach vorheriger Anamnese verweigern. 

8. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamm.

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